Begleitfahrzeugbörse

Begleitfahrzeuge sind Pflicht, wenn es darum geht, Schwer- und Großraumtransporte innerhalb Deutschlands abzusichern. Die Genehmigungsbehörden legen die Art der Begleitfahrzeugvariante für jeden genehmigungspflichtigen Transport fest. Für eine einfache Begleitung und Absicherung des Transports genügt ein Begleitfahrzeug der zweiten Generation (BF2), meist ein PKW, ausgestattet mit Funkgerät, Telefon und Rundumkennleuchte. Ein Begleitfahrzeug der dritten Generation (BF3) muss als solches ausgerüstet, geprüft und zugelassen sein. Es verfügt z.B. über eine Wechselverkehrszeichenanlage. Das passende Begleitfahrzeug für Ihren Schwer- und Großraumtransport finden Sie auf dem Spezialportal.

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